E-Shisha – Eine Variante der E-Zigarette

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Die E-Shisha ist vom Prinzip baugleich mit der E-Zigarette. Die E-Shisha ist bunt und mobil. Sie sehen oft optisch den aus Stiften oder Kugelschreibern ähnlich. Viele Exemplare sind auch bunt bedruckt, Ihre Funktionsweise E-Shisha ist wie die der elektrischen Zigarette. Das Mundstück der E-Shisha ähnelt dem einer Wasserpfeife.

Bauweise der E-Shisha

Wie bereits erwähnt ist die E-Shisha baugleich mit der E-Zigarette. Auch E-Shishas bestehen aus einem Mundstück, dem Akku oder Batterie, dem elektrischen Verdampfer und der Kartusche mit „Liquid“. Wird am Mundstück gesaugt, verdampft das Liquid. Einige E-Shishas haben einen Schalter der zeitgleich mit dem Saugen betätigt werden muss.

Was ist das Liquid?

Das Liquid: hat als Basis Propylenglykol, oft ist es auch Glyzerin. Beigefügt werden unterschiedliche süße Aromastoffe, die für die Geschmacksrichtung des Liquids verantwortlich sind. Es gibt zum Beispiel Apfel, Mango oder Bubble Gum Aroma. Einige Liquids enthalten auch Nikotin.

Gibt es Risiken bei der Nutzung der E-Shishas?

Propylenglykol kann beim Einatmen zu Atemwegsreizungen und allergischen Reaktionen führen. Auch die Augen und können gereizt werden oder es wurde auch über Kopfschmerzen berichtet. Im Liquid von E-Zigaretten wurden auch Spuren von krebserregenden Substanzen gefunden. In E-Shishas ist allerdings nichts offiziell bekannt. Auch über Langzeitschäden ist bisher nichts bekannt. Langzeitfolgen für die Gesundheit wurden nicht festgestellt können aber auch nicht ausgeschlossen werden. Viele sind nikotinfrei. Einige Produkte enthalten jedoch Nikotin. In Folge der fehlender Standards sind die Produkte von sehr unterschiedlicher Qualität auch in Puncto Sicherheit. Besonders bei den nikotinhaltigen E-Shishas sollte man vorsichtig konsumieren. Über die Belastung für dritte ist noch nichts bekannt. Propylenglykol kann in der Raumluft bei Dritten zu Reizungen der Augen und Schleimhäute führen. Deshalb bitte in einem Raum mit Kleinkindern den Konsum von E-Shisha Produkten vermeiden. https://www.verpackungslogistik.net/viele-menschen-moechten-lieber-dampfen-und-nicht-rauchen/

Was sagt das Gesetz zur E-Shisha?

Es gibt zur Zeit noch keine gesetzliche Regelung betreffend die E-Shishas und den Konsum der diversen Liquids. Unklar ist, ob der Konsum von E-Shisha Liquid durch die bestehenden gesetzlichen Rauchverbote abgedeckt sind. Schulen können im Rahmen ihres Hausrechts, das bestehende Rauchverbot auf den Konsum von E-Shishas ausweiten. Pädagogen fürchten, dass die E-Shisha eine Einstiegspforte zum Rauchen sein könnte. Die Hemmschwelle zur Nutzung von nikotinhaltigen und Tabak Produkten wie Wasserpfeifen oder Zigaretten könnte durch E-Shishas vermindert werden. Ein wissenschaftlicher Nachweis von erhöhten Rauchquoten über den Konsum von E-Shishas und E-Zigaretten wurde in Deutschland derzeit nicht weiter erbracht werden. Auf jeden Fall ist der Konsum von nicht nikotinhaltigem Liquid weniger gefährlich als der Rauch von Zigaretten.

Off-Topic: https://www.verpackungslogistik.net/aufbau-und-anordnung-eines-lagers-veraendern/